Häufige Fragen

 

Fragen von Mietern

In meiner Wohnung ist ein Schaden aufgetreten. Was muss ich tun?

  • Teilen Sie uns den Schaden umgehend mit. Wählen Sie dazu unsere zentrale Durchwahl 07191 – 3335-0.
  • Bei gravierenden Problemen außerhalb unserer Bürozeiten können Sie eine dieser Firmen anrufen.

Ich habe mich aus der Wohnung ausgesperrt. Was nun?

Sofern Sie keinen Ersatzschlüssel zur Hand haben (z.B. bei einem Nachbarn, Bekannten oder einem Familienmitglied), verständigen Sie bitte einen Schlüsseldienst. In jedem Hausflur finden Sie einen Aushang mit Notfallnummern.

Gibt es eine Mittagsruhe?

  • Ja, unsere Hausordnung besagt, dass in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr eine Mittagsruhe gilt.
  • Von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr herrscht außerdem eine allgemeine Hausruhe (Nachtruhe).

Muss ich mich bei dem Stromanbieter an. bzw. abmelden?

  • Ja! Die An- bzw. Abmeldung für Strom (Angabe der Zählernummer und des Zählerstandes) übernehmen Sie selbst.
  • Bei der gemeinsamen Übergabe und Abnahme der Wohnung werden die Zählerstände von uns abgelesen.

Mein Lebens-/Ehepartner möchte bei mir ein- bzw. ausziehen. Was muss ich tun?

  • Bitte setzen Sie sich mit uns direkt in Verbindung. Wir teilen Ihnen mit, was im jeweiligen Fall zu beachten ist.

Wo kann ich einen zusätzlichen Schlüssel für meine Wohnung nachmachen lassen?

Bitte verwenden Sie dafür dieses Formular.

Meine Bankverbindung hat sich geändert. Was muss ich tun?

Bitte teilen Sie uns eine Änderung Ihrer Bankverbindung schriftlich mit. Verwenden Sie dazu dieses Formular.

Was muss ich bei der Kündigung meiner Wohnung beachten?

  • Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.
  • Die Kündigung muss uns spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats bis zum Ablauf des übernächsten Monats vorliegen.
  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und von allen Mietparteien, gemäß Mietvertrag, unterschrieben sein.

In welchem Zustand muss ich meine Wohnung an die Baugenossenschaft Backnang zurückgeben?

Die Wohnung ist in dem dem Zustand abzugeben wie im Mietvertrag und Übergabeprotokoll vereinbart.
Regelungen über Schönheitsreparaturen, Mängel oder eigene Einbauten sind dabei ebenfalls zu beachten.

Wann bekomme ich meine Kaution zurück?

Sie erhalten die Kaution i.d.R. innerhalb von drei Monaten zurück, wenn:
1. das Mietverhältnis beendet ist und Sie ausgezogen sind
2. die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand an uns zurückgegeben wurde
3. keine offenen Forderungen wie Rückstände bei Miete oder Nebenkostenabrechnung bestehen

Was passiert mit dem Mietverhältnis nach dem Tod des Mieters?

  • Das Mietverhältnis endet nicht mit dem Tod des Mieters, sondern geht auf seinen Mitmieter (Ehegatte, Lebenspartner, etc.) oder Erben über.
  • Die Angehörigen des verstorbenen Mieters müssen uns zunächst eine Kopie der Sterbeurkunde einreichen.
  • Der Mitmieter oder die Erben können das Mietverhältnis mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

Fragen von Eigentümern

Was muss ich beachten, wenn ich meine Wohnung verkaufen will?

Wenn Sie Ihre Wohnung verkaufen, benötigen wir von Ihnen umgehend eine Kopie des Kaufvertrags sowie folgende Informationen schriftlich:
1. Name und Adresse des neuen Eigentümers
2. Datum der Wohnungsübergabe bzw. des vertragsgemäßen Übergangs des Eigentums
3. Ihre persönliche neue Anschrift

Muss ich etwas veranlassen, wenn ich für einen Wohnungsverkauf die Zustimmung des Verwalters benötige?

Nein, wenn wir als Verwalter einem Verkauf zustimmen müssen, so tritt der jeweilige Notar an uns heran, mit der Bitte um Zustimmung zur Veräußerung.

Wann ändert sich das monatliche Hausgeld?

  • Die monatlich zu entrichtenden Hausgeldzahlungen ergeben sich in Zeitpunkt und Höhe aus dem Beschluss über den Wirtschaftsplan.
  • Über den Wirtschaftsplan wird in der jährlich stattfindenden Wohnungseigentümerversammlung mehrheitlich beschlossen.
  • Darüber hinaus ergeben sich üblicherweise keine Veränderungen über die monatlich zu leistenden Hausgeldzahlungen (Einzelfall: Sonderumlage).

Erstellen Sie für meinen Mieter die Betriebskostenabrechnung?

Die Mieterabrechnung ist normalerweise nicht Bestandteil des Dienstleistungsangebotes eines WEG-Verwalters.  Allerdings weisen wir in Ihrer Eigentümerabrechnung die Kostenpositionen gesondert aus, welche auf den Mieter umgelegt werden können (prinzipell umlagefähige Kostenpositionen sind mit einem Sternchen markiert). Die Grundsteuer des Ihnen vom Finanzamt direkt zugehenden Grundsteuerbescheids oder andere im Mietvertrag vereinbarten Kosten, müssten Sie ggf. hinzurechnen.

Mein Mieter zieht aus. Erhalte ich unterjährig eine Zwischenabrechnung?

  • Bei einer vermieteten Eigentumswohnung einer WEG ist uns das nicht möglich. Hier geht es um eine Jahresabrechnung, bei welcher das Jahr vollendet sein muss.
  • Sofern Sie der Verwaltung den Mieterwechsel angezeigt und die Zählerstände der Heizkostenverteiler, Warmwasser- und Kaltwasseruhren übermittelt haben erhalten Sie zur nächsten Eigentümerversammlung eine tagesgenaue Heizkosten- und Wasserabrechnung für jeden Mieter.

Gibt es eine Zwischenabrechnung bei unterjährigem Eigentümerwechsel?

  • Sofern Sie den Eigentümerwechsel der Hausverwaltung angezeigt haben, erhalten die Eigentümer zur nächsten Eigentümerversammlung eine tagesgenaue Abrechnung.
  • Der Voreigentümer erhält seine Abrechnung per Post.
  • Der zum Zeitpunkt der Eigentümerversammlung im Grundbuch eingetragene Eigentümer erhält seine Abrechnung mit der Einladung zur Eigentümerversammlung.

Wo kann ich Unterlagen wie eine Teilungserklärung, Wohnflächenberechnungen oder Grundrisse erhalten?

  • Sofern Sie Eigentümer einer WEG sind erhalten Sie gerne eine Kopie der o. g. Dokumente für Ihre Unterlagen.
  • Nach vorheriger Terminvereinbarung können Sie auch in unseren Büroräumen Einsicht in die Belege und Unterlagen der Abrechnung nehmen.

Wir möchten für unsere Wohnung einen Schlüssel nachbestellen? Wie funktioniert das?

Bitte verwenden Sie dazu unser Formular Schlüsselbestellung.

Meine Bankverbindung hat sich geändert. Was muss ich tun?

Bitte teilen Sie uns eine Änderung Ihrer Bankverbindung schriftlich mit. Verwenden Sie dazu dieses Formular.

Fragen von Mietinteressenten

Wie werde ich Mieter bei der Bau Geno Baugenossenschaft Backnang eG?

  • Wir benötigen von Ihnen einen vollständig ausgefüllten Interessentenbogen und die auf Seite 2 geforderten Unterlagen.
    Der Interessentenbogen steht Ihnen hier als Download zur Verfügung, oder kann von Ihnen in unserer Geschäftsstelle Röntgenstraße 40 in 71522 Backnang persönlich am Empfang abgeholt werden.
  • Ihre uns überlassenen Daten werden wir in unserer Interessentendatei vermerkt. Wir setzen uns mit Ihnen nur dann wieder in Kontakt, wenn wir eine passende Wohnung im Angebot haben.
  • Wenn Sie eine Wohnung bei uns anmieten, so müssen Sie einen Geschäftsanteil unserer Genossenschaft erwerben, um Mitglied werden zu können. Der Preis dafür liegt bei 210 Euro (zzgl. 25 Euro Aufnahmegebühr).

Warum muss ich Mitglied werden? Welche Vorteile bringt die Mitgliedschaft bei der Bau Geno Baugenossenschaft Backnang eG?

Gemäß unserer Satzung muss jeder Wohnungsmieter gleichzeitig Mitglied sein. Das Formular zur Mitgliedschaft bitte bei Frau Lang anfordern.
Als Mitglied haben Sie z.B folgende Rechte:

  • Stimmrecht in der Mitgliederversammlung
  • Teilnahme am Bilanzgewinn
  • Erwerb weiterer Geschäftsanteile
  • Recht auf Nutzung einer Genossenschaftswohnung

Muss ich als Sicherheit eine Kaution hinterlegen?

Ja, für eine Mietwohnung müssen Sie eine Kaution in Höhe von 3 Kaltmieten bei uns hinterlegen.

Was ist eine SCHUFA-Selbstauskunft?

Kreditauskünfte zur Vertragssicherheit sind bei jedem neuen Mietverhältnis üblich. Durch Hereingabe einer SCHUFA-Selbstauskunft weisen Sie uns nach, ob Negativmerkmale wie beispielsweise nicht vertragsgemäße Abwicklungen oder sonstige finanzielle Verbindlichkeiten bestehen.

Ist für die Wohnungsvermittlung eine Provision zu entrichten?

Nein, unsere Mietwohnungen vermieten wir provisionsfrei.

Vermietet die Bau Geno Baugenossenschaft Backnang eG auch Garagen und Stellplätze, und kann ich diese anmieten auch wenn ich kein Wohnungsmieter bin?

Ja, wir vermieten auch Garagen und Stellplätze. Sowohl an Mieter unserer Mietwohnungen, als auch an externe Interessenten. Wenn Sie kein Mieter sind, so ist die Anmietung mehrwertsteuerpflichtig.

Darf ich am Balkon oder am Gebäude eine Satellitenschüssel anbringen?

Nein, das Anbringen einer Satellitenschüssel am Balkon oder Gebäude ist nicht gestattet.

Sind in den Mietwohnungen Haustiere gestattet?

  • Die Haltung von Hunden ist mietvertraglich nicht erwünscht.
  • Das Halten von Katzen und Kleintieren (dazu zählen u.a. Hamster, Meerschweinchen, Vögel und Zierfische) ist gestattet.
  • Haustiere dürfen für die Hausgemeinschaft keine Belästigung oder Bedrohung darstellen.

Fragen von Kaufinteressenten

Ich möchte eine Eigentumswohnung kaufen. Was muss ich tun?

  • Fordern Sie ein Exposé bei uns an, um einen ersten Eindruck vom Objekt zu erhalten.
  • Senden Sie uns dazu eine Email an info[at]baugeno.de oder rufen Sie uns an unter 07191 – 3333-0.
  • Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann treten Sie bitte wieder mit uns in Kontakt, um die weitere Vorgehensweise gemeinsam abzustimmen.

Ich möchte mein Haus / meine Wohnung verkaufen. Können Sie mir dabei helfen?

  • Ja, wir unterstützen Sie gerne beim Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung.
  • Um Ihnen einen ersten Anhaltspunkt zu geben, übernehmen wir für Sie gerne die Wertermittlung Ihrer Immobilie.
  • Auf Ihren Wunsch hin übernehmen wir für Sie den Verkauf. Von der Erstellung des Exposè, über Besichtigungen bis hin zum Kaufvertragsabschluss.

Bau Geno

Baugenossenschaft Backnang eG
Röntgenstraße 40
71522 Backnang

Postfach 1148
71501 Backnang

Telefon: 07191 3335-0
Telefax: 07191 3335-25

E-Mail: info@baugeno.de
Internet: www.baugeno.de

Sprech- und Besuchszeiten:
Mo. - Fr.: 9.00 – 12.00 Uhr
Mo., Di., Do.: 13.00 - 16.00 Uhr
Mi.: 13.00 – 18.00 Uhr

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